Eine Ehe zwischen einem Katholiken und einem Angehörigen einer christlichen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft:
Diese Ehe bedarf der Erlaubnis der kirchlichen Autorität, die in der Regel vom Ortsbischof (oder einem dazu bevollmächtigten Seelsorger) erteilt wird.
Möglichkeit zur ökumenischen Trauung, bei der sich neben dem katholischen auch der Geistliche der anderen Kirche beteiligt. Konfessionsverschiedene Ehe
Die Gültigkeit einer Ehe ist nicht mit ihrer Unauflöslichkeit gleichzusetzen; denn die Kirche kennt unter bestimmten Umständen eine Auflösbarkeit gültiger Ehen.
Ebenso ist Gültigkeit nicht gleich Sakrament; denn auch sogenannte halbchristliche Ehen (Getaufter - Nichtgetaufter) und nichtchristliche Ehen (2 NichtGetaufte) sind gültig und daher unauflösbar, obgleich sie kein Sakrament sind.